Teilnahme- und Stornobedingungen

für Kurse, Seminare, Bildungsurlaub und Weiterbildungen bei DURST-AKTIV - Stand: 28. August 2026.

Anbieter:
Frank Durst, DURST-AKTIV
Zentrum für Prävention, Kampfkunst und Gesundheit

Carl-Benz-Ring 33a, 35423 Lich, E-Mail: info@durst-aktiv.de

§ 1 Geltungsbereich und Buchung

(1) Diese Bedingungen gelten für zeitlich begrenzte und einzeln buchbare Angebote von DURST-AKTIV, insbesondere Präventions- und Gesundheitskurse, Wochenend- und Kompaktkurse, Workshops, Lehrgänge, Seminare, Bildungsurlaube und berufliche Weiterbildungen.

(2) Die jeweilige Ausschreibung, individuelle Vereinbarungen und schriftliche Angebote gehen diesen Bedingungen vor. Für Veranstaltungen, die von Unternehmen, Behörden, Schulen, Kindertagesstätten oder sonstigen Einrichtungen individuell beauftragt werden, gilt vorrangig das jeweilige Angebot.

(3) Eine Buchung, insbesondere über Yolawo, ist verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Buchungs- oder Anmeldebestätigung zustande, soweit in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht, wenn ausgeschriebene Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind.

§ 2 Teilnahmegebühr und Nichtteilnahme

(1) Teilnahmegebühr, Zahlungsweise und Fälligkeit ergeben sich aus der Ausschreibung, Buchungsbestätigung oder Rechnung. DURST-AKTIV kann die Teilnahme bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Gebühr verweigern.

(2) Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob eine Krankenkasse, ein Arbeitgeber, eine Förderstelle oder ein anderer Dritter die Kosten übernimmt oder erstattet.

(3) Nichtteilnahme, verspätetes Erscheinen, vorzeitiges Verlassen oder das Versäumen einzelner Termine begründen keinen Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Nachholung.

§ 3 Stornierung durch den Teilnehmer

(1) Stornierungen sind über das Buchungssystem oder in Textform, insbesondere per E-Mail an info@durst-aktiv.de, zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang bei DURST-AKTIV.

(2) Soweit die jeweilige Ausschreibung nichts Abweichendes bestimmt, gelten folgende Stornokosten:

(3) Diese Regelung gilt auch bei Krankheit, beruflicher oder privater Verhinderung sowie bei Ablehnung oder Wegfall einer Freistellung durch den Arbeitgeber. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass DURST-AKTIV kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine geeignete Ersatzperson kann nach vorheriger Abstimmung zugelassen werden; übernimmt sie den Platz vollständig, entfallen die Stornokosten. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

§ 4 Änderungen und Absage durch DURST-AKTIV

(1) DURST-AKTIV darf Dozenten wechseln sowie zumutbare Änderungen von Ablauf, Zeiten, Räumen oder einzelnen Inhalten vornehmen, wenn Charakter und wesentliches Ziel der Veranstaltung erhalten bleiben. Ein solcher Wechsel oder eine unerhebliche Änderung berechtigt nicht zur kostenfreien Stornierung.

(2) DURST-AKTIV kann eine Veranstaltung insbesondere bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, Erkrankung oder Verhinderung eines Dozenten, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder vergleichbaren wichtigen organisatorischen Gründen absagen oder verlegen.

(3) Wird eine Veranstaltung abgesagt und kein vom Teilnehmer angenommener Ersatztermin angeboten, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise-, Übernachtungs-, Betreuungs- oder Verdienstausfallkosten, bestehen nur bei gesetzlicher Haftung von DURST-AKTIV.

§ 5 ZPP, Bildungsurlaub, Anerkennungen und Bescheinigungen

(1) Angaben zu ZPP-Zertifizierung, Bildungsurlaubsanerkennung, beruflicher Anerkennung, Förderung oder Bezuschussung gelten ausschließlich für die konkret ausgeschriebene Veranstaltung.

(2) DURST-AKTIV garantiert weder einen persönlichen Freistellungsanspruch noch Kostenerstattung, Förderung, steuerliche Anerkennung oder Anerkennung durch Dritte. Der Teilnehmer prüft seine Voraussetzungen und beantragt Freistellungen oder Zuschüsse rechtzeitig selbst. Eine Ablehnung hebt die Buchung nicht auf; es gilt § 3.

(3) Teilnahmebescheinigungen, ZPP-Bescheinigungen, Zertifikate oder sonstige Nachweise werden nur ausgestellt, wenn die jeweils geltenden Anwesenheits- und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Versäumte Einheiten begründen keinen Anspruch auf Nachholung.

§ 6 Gesundheit, Verhalten und Ausschluss

(1) Der Teilnehmer prüft eigenverantwortlich, ob seine gesundheitliche Verfassung eine sichere Teilnahme zulässt, und informiert den Dozenten vor Beginn über für die Durchführung relevante Einschränkungen oder akute Beschwerden. Trainer- und Sicherheitsanweisungen sind zu beachten.

(2) DURST-AKTIV kann die Teilnahme ganz oder teilweise verweigern oder beenden, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist, der Veranstaltungsablauf erheblich gestört wird oder andere Personen gefährdet oder beeinträchtigt werden. Liegt der Grund im Verantwortungsbereich des Teilnehmers, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz.

§ 7 Foto-, Video- und Tonaufnahmen sowie Unterlagen

(1) Bei Veranstaltungen von DURST-AKTIV ist mit Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu rechnen. Soweit gesetzlich zulässig, können insbesondere Übersichts-, Gruppen-, Veranstaltungs- und typische Trainingsaufnahmen für Dokumentation, Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Gesetzliche Informations- und Widerspruchsrechte bleiben unberührt.

(2) Für gezielte Portrait- oder Einzelaufnahmen sowie für hervorgehobene Aufnahmen Minderjähriger wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt, soweit dies rechtlich erforderlich ist. Aufnahmen durch Teilnehmer oder Begleitpersonen sind nur mit vorheriger Genehmigung von DURST-AKTIV zulässig.

(3) Bereitgestellte Skripte, Videos, Konzepte und sonstige Unterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung bedürfen der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.

§ 8 Haftung und Schlussbestimmungen

(1) Eine Haftung von DURST-AKTIV setzt eine DURST-AKTIV zurechenbare Pflichtverletzung voraus. Für typische Sport-, Bewegungs-, Übungs- und Veranstaltungsrisiken besteht keine Haftung, soweit DURST-AKTIV keine schuldhafte Pflichtverletzung zu vertreten hat.

(2) Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet DURST-AKTIV nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.

(3) DURST-AKTIV übernimmt ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verwahrung für mitgebrachte Gegenstände. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung gilt die vorstehende Haftungsregelung.

(4) Gesetzliche Widerrufs- und Verbraucherrechte bleiben unberührt. Im Übrigen gilt deutsches Recht; unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt.